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Beim Kauf oder der Anmietung von Immobilien werden sich aufgrund jährlich steigender Energiekosten die Entscheidungen künftig wesentlich stärker an den zu erwartenden Betriebskosten orientieren.
 
Bei den Betriebskosten eines Gebäudes ist der Verbrauchsfaktor Energie der einzige, welcher sich deutlich beeinflussen läßt, da andere Kostenarten wie beispielsweise kommunale Abgaben und Verwaltungskosten nicht beeinflussbar sind. Dies hat auch der Gesetzgeber erkannt und mit der EU-Gebäuderichtlinie die politischen Rahmenbedingungen geschaffen. Die gesetzlichen Anforderungen an den baulichen Energiehaushalt steigen ebenfalls und sind durch die folgenden wesentlichen Verordnungen definiert: Verordnung zur Umsetzung der Energieeinsparverordnung, EnEV 2004 Energieeinsparverordnung für Gebäude und der EU-Gebäuderichtlinie ab Januar 2006.
 
Unsere Leistungen umfassen die Beratung und Planung von Wärmeschutzmaßnahmen, die Erstellung der bauaufsichtlichen geforderten Nachweise und die Erstellung von Energiepässen.